Ukraine

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EMRK

Mehrere Staaten haben infolge der Corona-Krise im März und April 2020 Erklärungen nach Art 15 EMRK zur Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK abgegeben und den Europarat über die Einzelheiten dazu unterrichtet.

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Erleichterungen beim Staatsangehörigkeitserwerb

Mit Dekret Nr. 594 vom 13.8.2019 wird die Einbürgerung für Ausländer und Staatenlose, die sich um die Sicherheit und Verteidigung der Ukraine verdient gemacht haben, sowie für russische Staatsbürger, die aus politischen Gründen verfolgt werden, erleichtert.

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HZÜ

Deutschland hat eine Erklärung zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) abgegeben, nach der die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol für die Anwendung des Übereinkommens für Teile des ukrainischen Hoheitsgebiets erachtet werden.
Quelle: BGBl. 2018 II 854

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1208 und

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