Ukraine

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1208 und

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Haager Übereinkommen

Die Ukraine hat am 16.10.2015 gegenüber der Regierung der Niederlande als Verwahrer Erklärungen zur Anwendbarkeit von mehreren Haager Übereinkommen in bestimmten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

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Adoptionsrecht auf der Krim

Im Zuge der Erstreckung der russischen Rechtsordnung auf die Krim wird dort nun auch russisches Adoptionsrecht angewendet.

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Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim

Aufgrund von Art. 4 des Integrationsgesetzes zur Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation) als russische Staatsbürger anerkannt.

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