24. Februar 2021
Algerien

Neue Verfassung in Kraft

Am 1.1.2021 ist die neue algerische Verfassung in Kraft getreten. Diese war letztes Jahr in einer von Teilen der Wählerschaft boykottierten Volksabstimmung angenommen worden. Der Verfassungstext enthält keine Aussagen zur Staatsangehörigkeit – Art. 36 legt fest, dass die diesbezüglichen Vorgaben durch (einfaches) Gesetz festgelegt werden. Familienrechtsrelevant ist Art. 71, der staatliche Schutzpflichten zugunsten von Familie und Kindern vorsieht.