Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 4.10.2012 entschieden, dass die Weigerung französischer Gerichte, einer Antragstellerin die Adoption eines Kindes zu gestatten, zu dem sie in einem nach algerischem Recht bestehenden Pflegschaftsverhältnis (kafala) steht, nicht gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens) verstößt.
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