01. Juli 2026
Österreich, Griechenland, Algerien
Haager Apostille-Übereinkommen
Österreich hat am 20.4.2026 und Griechenland am 7.5.2026 Einspruch nach Art. 12 Abs 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von Algerien eingelegt; damit erlangt das Übereinkommen im Verhältnis zwischen Algerien und Österreich sowie Algerien und Griechenland keine Geltung.
Quelle: BGBl. 2026 II Nr. 111
Auch im Verhältnis Algerien-Deutschland hat das Übereinkommen nach deutschem Einspruch vom 6.3.2026 (BGBl. 2026 II Nr. 55) keine Geltung.