23. April 2026
Deutschland/Algerien

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 am 7.6.2026 im Verhältnis zu Algerien für die Staaten in Kraft treten, die gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben haben. Deutschland hat jedoch am 6.3.2026 nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ Einspruch erhoben. Folglich erlangt das Übereinkommen zwischen Deutschland und Algerien keine Geltung.

Quelle: BGBl. 2026 II Nr. 55 

In Österreich ist ebenfalls ein Einspruch in Planung.

Quelle: Dokument der Parlamentsdirektion