26. Januar 2016
Japan

Oberster Gerichtshof trifft Entscheidungen zum Namens- und Eherecht

Mit einem Urteil vom 16.12.2015 hat der Oberste Gerichtshof Japans entschieden, dass Art. 750 des Zivilgesetzes, der vorsieht, dass Eheleute denselben Familiennamen tragen (was zur Folge hat, dass sie ihn im Verkehr mit amtlichen Stellen zwingend verwenden müssen), verfassungskonform ist. Es war argumentiert worden, dass hierdurch Frauen diskriminiert werden (die in der Praxis meist den Namen ihres Mannes annehmen, obwohl das Gesetz auch das umgekehrte Vorgehen erlaubt).

In einem weiteren Urteil entschied der Gerichtshof, dass die Regelung in Art 733 des Zivilgesetzes, nach der für Frauen für 6 Monate nach einer Scheidung ein Wiederverheiratungsverbot besteht, verfassungswidrig ist. Als Reaktion hierauf kündigte das Justizministerium eine gesetzliche Neuregelung an, mit der die Frist auf 100 Tage reduziert werden solle und erließ eine Verwaltungsanordnung, nach der bereits vor der Verabschiedung dieser Regelung Eheschließungen nach Ablauf von 100 Tagen nach der Scheidung zugelassen werden sollen.