26. Februar 2019
Indonesien

Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig eingestuft (für Männer liegt das Ehefähigkeitsalter bei 19). Es verstoße außerdem gegen weitere Grundrechte, u.a. das Recht auf Ausbildung und das Recht auf ein gesundes Leben. Die Verfassungswidrigkeit nahm der Gerichtshof jedoch nicht zum Anlass, die Norm antragsgemäß für nichtig zu erklären, sondern gab dem Gesetzgeber auf, binnen drei Jahren eine Änderung herbeizuführen. Bis dahin gilt die gegenwärtige Regelung weiter.

Hintergrundartikel von Dina Afrianty, Universität Melbourne