29. August 2018
Costa Rica

Urteil: Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen muss abgeschafft werden

Mit Urteil vom 8.8.2018 (Sentencia N°2018-12782) hat die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs entschieden, dass die Regelung in Art. 14 Ziff. 6 des Familiengesetzbuchs, die die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe verbietet, verfassungswidrig ist; dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, sie innerhalb von 18 Monaten zu ändern, bis dahin bleibt sie in Kraft.

Durch ein weiteres Urteil vom selben Tag (Sentencia N°2018-12783) wurde die analoge Regelung zur tatsächlichen Lebensgemeinschaft (Art. 242 Familiengesetzbuch) sowie Art. 4 lit. m des Gesetzes der jungen Person (Ley de la Persona Joven), ebenfalls tatsächliche Lebensgemeinschaften betreffend, für verfassungswidrig erklärt und auch insofern dem Gesetzgeber eine Änderung aufgegeben.

Pressemitteilung des Gerichts, wiedergegeben durch die Zeitung »La Nación«