Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht
Die 263. Lieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht« bringt Aktualisierungen zu Indien und Luxemburg und eine umfassende Überarbeitung zu Thailand. Zu Malta und Österreich wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.
Im Einzelnen:
Indien
Die umfassende Aktualisierung des Berichts betrifft Neuerungen auf untergesetzlicher Ebene im Staatsangehörigkeitsrecht, die Ersetzung des Code of Criminal Procedure durch die Bharatiya Nagarik Suraksha Sanhita, des Indian Penal Code durch die Bharatiya Nyaya Sanhita und des Indian Evidence Act durch den Bharatiya Sakshya Adhiniyam sowie Änderungen im Registration of Births and Deaths Act, 1969. Zum Kreis der zur Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft Berechtigten erfolgte eine Klarstellung in den Surrogacy (Regulation) Rules. Im Übrigen wurde der gesamte Bericht durchgesehen und unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.
Luxemburg
Die Aktualisierung betrifft im Staatsangehörigkeitsrecht Änderungen beim Staatsangehörigkeitserwerb durch Option, die Namensänderung bzw. den Namenserwerb im Zusammenhang mit der Erlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit und eine neue Frist für den Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit für Abkömmlinge ehemaliger luxemburgischer Staatsangehöriger. Im Zivilgesetzbuch erfolgte neben einigen punktuellen Änderungen eine Reform des Adoptionsrechts m.W .v. 20.4.2025 u. a. mit dessen Erweiterung von nicht getrenntlebenden Ehegatten auf eingetragene Partner, faktische Lebensgefährten und alleinstehende Personen. Im Übrigen wurde die jüngste Entwicklung der Geltung von EU-Verordnungen und internationalen Abkommen eingearbeitet.
Malta
Es wird auf jüngste Entwicklungen hingewiesen.
Österreich
Es wird auf jüngste Entwicklungen hingewiesen.
Thailand
Der Bericht wurde umfassend überarbeitet. Infolge der über lange Jahre diskutierten Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe m. W. v. 23.1.2025 musste das Thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch insbesondere im 5. Buch über die Familie weitreichend den nunmehr geschlechtsneutralen Begriffen angepasst werden. In diesem Zusammenhang erfolgte u. a. auch die Einräumung des Rechts gleichgeschlechtlicher Ehegatten auf die gemeinsame Adoption eines minderjährigen Kindes mit Ehelichkeitsstatus. Der weitere von dieser Reform betroffene Normenbestand, so insbesondere das IPRG und das Reproduktionsmedizingesetz, erfuhr bislang keine gesetzliche Änderung. Lediglich zum Familienregistrierungsgesetz ergingen, ebenfalls m. W. v. 23.1.2025, zumindest zwei Verordnungen zur Anpassung an die neue Rechtslage, so eine Verordnung des Innenministeriums zur Ersetzung der bisherigen geschlechtsbezogenen Begriffe durch geschlechtsneutrale Bezeichnungen, unter ergänzender Anerkennung bestimmter Formen des Zusammenlebens als eheähnlich mit eingeschränkten Rechtsfolgen (u. a. Begründung eines Kindschaftsverhältnisses), sowie eine Verordnung des Außenministeriums zur Familienregistrierung im Ausland. Im Übrigen finden sich lediglich allgemeine Übergangsbestimmungen in den Sec. 66–68 TZHGB-ÄndG (Nr. 24), BE 2567 m. W. v. 23.1.2025.