Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht
Die 266. Ergänzungslieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht« bringt umfangreiche Überarbeitungen zu Aserbaidschan, Tansania und dem Abschnitt zu Nordirland im Bericht zum Vereinigten Königreich. Die Berichte zu Kroatien und Slowenien wurden aktualisiert und zu Moldau wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen. Erstmals aufgenommen wurde Namibia mit einer strukturellen Übersicht zur Rechtsordnung.
Im Einzelnen:
Aserbaidschan
Der Bericht wurde nach verschiedenen kleineren Gesetzesänderungen insbesondere im Ehe- und Kindschaftsrecht umfassend überarbeitet. Hervorzuheben sind folgende Neuerungen: Eine Eheschließung ist nur noch nach Erreichen des Ehemündigkeitsalters von 18 Jahren möglich; ein Dispens kann nicht mehr gewährt werden. Weggefallen ist damit auch die Emanzipation durch Eheschließung. Zahlreiche Gesetzesänderungen stehen im Zusammenhang mit der Etablierung eines elektronischen Informationssystems, mit dessen Hilfe bestimmte Bescheinigungen und Entscheidungen in elektronischer Form ausgestellt werden und zwischen Behörden zirkulieren können.
Kroatien
Die Aktualisierung des Berichts betrifft im Wesentlich die Aufnahme eines neuen Gesetzes über den vorläufigen Unterhalt mWv 1.1.2025, das das Vorgängergesetz v 15.7.2014 ablöst und nunmehr ua auch volljährigen kroatischen Kindern mit Wohnsitz in Kroatien sowie entsprechend Minderjährigen ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr ein Recht auf staatlichen Unterhaltsvorschuss einräumt.
Moldau
Es wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen. Namibia In einem Hinweis wird ein struktureller Überblick zur Gesetzes- bzw Rechtslage im Staatsangehörigkeits- und Familienrecht von Namibia gegeben.
Slowenien
Der Bericht wurde umfänglich aktualisiert. Änderungen ergaben sich insbesondere durch die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe mWz 31.1.2023 sowie der Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare. Das Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften von 2005 wurde mWz 31.1.2023 aufgehoben; die nach diesem Gesetz registrierten Partner konnten ihre Partnerschaft binnen eines halben Jahres in eine Ehe umwandeln oder enden lassen. Verfahren zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung stehen seit einer Gesetzesänderung v 18.6.2025 auch gleichgeschlechtlichen Paaren sowie alleinstehenden Frauen offen.
Tansania
Der Bericht wurde auf der Grundlage einer neuen Revised Edition (Stand 30. 6. 2023) mWv 1.7.2025 für die Hauptgesetzgebung insgesamt grundlegend überarbeitet sowie hinsichtlich Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht. An jüngsten Novellierungen sind darüber hinaus hervorzuheben für Festland-Tansania ein reformierter Law of the Child Act idF von 2024 sowie verbesserte Regulations zur Kindesadoption idF von 2019. Für Tansania- Sansibar ist hinzuweisen insbesondere auf einen völlig neuen Kadhi’s Courts Act von 2023, der an die Stelle desjenigen von 2017 tritt, und einen bisherige Einzelgesetze zur Personenstandsregistrierung ersetzenden einheitlichen Zanzibar Civil Status Registration Agency Act von 2018.
Vereinigtes Königreich (Nordirland)
Der Bericht zur Teilrechtsordnung Nordirland wurde nach umfassenden, im Zusammenhang mit dem Brexit und nachfolgenden Reformen stehenden Rechtsänderungen im Ehe- und Kindschaftsrecht grundlegend überarbeitet.
Loseblatt, 19920 Seiten, 05.2026