23. Mai 2024

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

256. Lieferung

Mit der 256. Ergänzungslieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht«, die im Mai erscheint, werden die Länderberichte zu Bosnien und Herzegowina, Estland, Indonesien und der Mongolei auf den neuesten Stand gebracht. Zu Brasilien und der Türkei wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen. 

Im Einzelnen:

Brasilien

Es wird auf neuere Rechtsentwicklungen im Staatsangehörigkeits- und Eherecht hingewiesen.

Bosnien und Herzegowina

Die Aktualisierung betrifft zwei neue Gesetze der Republika Srpska, mit denen Familien- und Namensrecht in dieser Teilentität auf eine neue Grundlage gestellt worden sind: das Familiengesetz der Republika Srpska v. 23. 2.2023 und das Gesetz der Republika Srpska über den Personennamen v. 14. 10.2019. Darüber hinaus wurden punktuelle Aktualisierungen in anderen Teilen des Berichts vorgenommen.

Estland

Die Aktualisierung betrifft insbesondere das Gesetz v. 20.6.2023, das m.W.v. 1.1.2024 die Eheschließung unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten in das Familienrecht einführte, die seit 1.1.2016 grundsätzlich erlaubte registrierte Partnerschaft der Ehe weitgehend gleichstellte und die bislang fehlenden Normen zur rechtlichen Ausgestaltung der Partnerschaft ergänzte. Damit verbunden waren zahlreiche punktuelle Änderungen u.a. im Familiengesetz, im Lebenspartnerschaftsgesetz, im IPR-Gesetz und im Staatsbürgerschaftsgesetz. Gleichzeitig erfolgte eine wesentliche Reform im Gesetz über künstliche Befruchtung und Embryonenschutz v. 11.6.1997, wonach nunmehr unter den dort genannten geänderten Voraussetzungen im Fall einer künstlichen Befruchtung ein Ehemann oder ein anderer Mann oder die mit der Mutter verheiratete Frau zum zweiten Elternteil des daraus entstehenden Kindes werden kann. 

Indonesien

Gegenstand der Aktualisierung ist das Rundschreiben des Obersten Gerichtshofs der Republik Indonesien Nr. 2/2023 v. 17. 7.2023, das gemischtreligiöse Ehen betrifft. Außerdem wurden einige punktuelle Aktualisierungen vorgenommen. 

Mongolei

Der Bericht wurde vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Neben kleineren Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht wurden umfangreichere Neuerungen im Familienrecht eingearbeitet. Eine Reihe neuerer, das Familiengesetzbuch ergänzender Gesetze widmet den Rechten und Bedürfnissen schwächerer Familienmitglieder zusätzlich verstärkte Aufmerksamkeit. So beispielsweise das Gleichstellungsgesetz von 2011, das Gesetz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt von 2016, das Kinderrechtsgesetz von 2016, das Kinderschutzgesetz von 2016 und das Seniorengesetz von 2018. Bioethische Fragen einschließlich der Frage der Leihmutterschaft sind im Transplantationsgesetz von 2019 geregelt. Das Zivilstands- und Registerwesen wurden 2018 durch das Allgemeine Gesetz über die staatliche Registrierung und das Zivilregistergesetz grundlegend neu geregelt.

Türkei

Es wird auf eine Reihe verfassungsgerichtlicher Entscheidungen hingewiesen, die zur Aufhebung verschiedener familienrechtlicher Vorschriften führen.  

Produktinformation

 

Bibliographie
366 Seiten, 03.06.2024
ISBN 978-3-8019-1256-7
EUR 99,80