26. August 2026
Mexiko/Jalisco

Abschaffung der einfachen Adoption ist geboten

Das Plenum des mexikanischen Obersten Gerichtshofs (Suprema Corte de Justicia de la Nación) hat am 6.8.2026 entschieden, dass der Kongress des Bundesstaates Jalisco jeden Verweis auf die einfache Adoption (adopción simple) aus dem Verfahrensrecht des Bundesstaats zu entfernen hat (Amparo en Revisión 120/2026). Die Zweite Übergangsbestimmung des bundesrechtlichen Kinder- und Jugendrechtsgesetzes (Ley General de los Derechos de Niñas, Niños y Adolescentes) verpflichtet die Gliedstaaten, ihr Recht an das Modell der vollen und unwiderruflichen Adoption anzupassen. Die Vorinstanz hatte die Anpassung der Art. 1027 und 1029 des Zivilverfahrensgesetzbuchs (Código de Procedimientos Civiles) von Jalisco angeordnet. 

Der Gerichtshof stellte fest, dass ein einheitliches Modell der vollen, dauerhaften Adoption festgeschrieben ist. Auch der Erlass des neuen, bundesrechtlichen Zivil- und Familienverfahrensgesetzbuchs (Código Nacional de Procedimientos Civiles y Familiares) hebe die Anpassungspflicht nicht auf; solange die Verfahrensnormen des Bundesstaats in Kraft sind, ist die einfache Adoption daraus zu streichen, weil sie mit dem Recht des Kindes auf ein vollwertiges Abstammungsverhältnis unvereinbar ist.

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