24. Oktober 2023
Saudi-Arabien

Änderung von Art. 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Am 11.1.2023 ist ein Königliches Dekret zur Änderung von Art. 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ergangen. Nach der Änderung der Vorschrift kann eine Person, die von einer saudi-arabischen Mutter und einem ausländischen Vater geboren wurde, die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

- Ihr Alter muss mehr als 18 Jahre betragen.

- Sie muss die arabische Sprache fließend beherrschen.

- Sie muss ein gutes Benehmen und einen guten Charakter haben.

- Sie darf nicht länger als sechs Monate inhaftiert gewesen sein.

Die Verleihung erfolgt durch den Premierminister auf Vorschlag des Innenministers.

Link zu amtlicher Mitteilung der Region Makkah auf Twitter/X (in arabischer Sprache)