Saudi-Arabien

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10. 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation ist für Saudi-Arabien im Verhältnis zu Deutschland am 7.12.2022 in Kraft getreten.

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Zwei Dissertationspreise für Bergmann-Autor

Dominik Krell, Ko-Autor des Bergmann-Länderberichts Syrien, ist am 13.9.2022 für seine Dissertation „Islamic Law in Saudi Arabia: Concepts, Practices and Developments“ mit dem Dissertationspreis der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient (DAVO) ausgezeichnet worden.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Saudi-Arabien am 7.12.2022 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn von diesem kein Einspruch binnen 6 Monaten (Art. 12 Abs 2 HApostilleÜ) erhoben wird.

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Sonderzuständigkeit für Eheschließungen Minderjähriger

Medienberichten zufolge hat das saudi-arabische Justizministerium am 23.12.2019 eine Anweisung an die Gerichte erlassen, nach der die Vornahme von Eheschließungen von Personen unter 18 Jahren an ein spezifisch dafür zuständiges Gericht abgegeben werden soll, um zu gewährleisten, dass die Heiratswilligen durch die Eheschließung keinen Schaden nehmen und die Eheschließung in deren Interesse ist, unabhängig vom Geschlecht.

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Haager Konferenz für IPR

Die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 31.10.1951 i.d.F. vom 30.6.2005 ist am 19.10.2016 für Saudi-Arabien in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1249

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