29. Juli 2026
Mexiko/Nuevo León

Änderung personenstands- und familienrechtlicher Normen im Zivilgesetzbuch

Am 27.5.2026 hat der Kongress des mexikanischen Bundesstaates Nuevo León (Congreso del Estado de Nuevo León) einstimmig eine umfassende Reform des Zivilgesetzbuchs (Código Civil de Nuevo León) verabschiedet. Geburtsurkunden können künftig auf Antrag ohne Randvermerk zum Personenstand ausgestellt werden; zudem müssen Zivilstandsämter Urkunden künftig auch in Braille-Blindenschrift ausstellen. Chronische, unheilbare, ansteckende oder erbliche Krankheiten entfallen als absolutes Ehehindernis, sofern die Eheleute nachweislich medizinisch aufgeklärt wurden und schriftlich einwilligen. Neu eingeführt wird zudem rückwirkend einforderbarer Unterhalt (pensión alimenticia retroactiva) sowie die Pflicht künftiger Ehepaare, einen Präventionskurs zu häuslicher Gewalt und Gleichstellung zu absolvieren und frühere Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt anzugeben. Die Reform ändert unter anderem die Artikel 46, 92, 94, 156, 294, 308 und 309bis des Zivilgesetzbuchs; die Veröffentlichung im Amtsblatt (Periódico Oficial del Estado) ist noch nicht erfolgt.