Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Mit der Eilverordnung (decreto de necesidad y urgencia) Nr. 366/2025, veröffentlicht im Boletín Oficial vom 29.5.2025, ist neben anderen Gesetzen auch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft (Gesetz Nr. 346 von 1869) geändert worden. Die Änderungen betreffen Art. 2 und 6. Neu eingefügt wurden Art. 2 bis sowie Art. 6 bis, 6 ter und 6 quáter. U. a. wurde festgelegt, dass der einer Einbürgerung vorausgehende zweijährige Aufenthalt im Land legal gewesen sein muss; die Erklärung, Argentinier sein zu wollen, muss nicht mehr vor einem Bundesrichter, sondern vor der Nationalen Migrationsbehörde abgegeben werden. Außerdem kann eine Einbürgerung nun auch aufgrund relevanter Investitionen in Argentinien erfolgen.
Mit einem Urteil vom 8.8.2025 (Sentencia CNE 9345/2025) hat das Juzgado Federal de Paraná I Titel III des Dekrets, der die Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht enthält, für verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungswidrigkeit ergebe sich daraus, dass die Voraussetzungen für einen Erlass per Eildekret nicht gegeben gewesen seien, sodass die Änderungen per Parlamentsgesetz hätten verabschiedet werden müssen. Das Urteil hat allerdings keine generelle Auswirkung auf die Geltung der Verordnung, sondern gilt nur inter partes.