Argentinien

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Familienverfahrensgesetze erlassen

In der argentinischen Provinz Chaco hat das Parlament am 3.12.2018 ein neues Verfahrensgesetzbuch der Kindheit, Jugend und Familie (Código Procesal de Niñez, Adolescencia y Familia, Gesetz 2950 M) verabschiedet.

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Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der gemeinsamen Entscheidung eines bei der Geburt nicht verheirateten lesbischen Paares, mithilfe einer Samenspende ein Kind zu bekommen, geboren worden waren, das Recht zugesprochen, die Nachnamen der beiden Frauen als Nachnamen zu tragen.

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Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

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