25. Februar 2026
Argentinien

Anfechtung der Mutterschaft durch Leihmutter zugelassen

Die Sala H der Cámara Nacional de Apelaciones en lo Civil in Buenos Aires hat mit einem Urteil vom 27.11.2025 (MJ-JU-M-158061-AR) Art. 562 Zivil- und Handelsgesetzbuch, der vorsieht, dass im Rahmen medizinisch unterstützter Fortpflanzung neben der Person, die ebenfalls ihre Einwilligung gegeben hat, zwingend die gebärende Frau Mutter eines Kindes ist, für verfassungswidrig erklärt und die Anfechtung der Mutterschaft durch eine Leihmutter zugelassen. 

In Argentinien können auch Instanzgerichte Normen für verfassungswidrig erklären und dementsprechend nicht anwenden. Die Verfassungswidrigkeit gilt in solchen Fällen – wie auch hier – jedoch nur inter partes.

Link zu nichtamtlicher Wiedergabe des Urteilstexts