28. Oktober 2025
KSÜ
Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird nach Art. 61 Abs. 2 lit. a für Argentinien am 1.1.2026 nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Art. 60 Abs. 1 zu Art. 55 Abs. 1 lit. a und b des KSÜ in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2025 II Nr. 250; Wortlaut des Vorbehalts www.hcch.net (Übk. Nr. 34)