27. August 2025
Argentinien

Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von Investitionen

Am 31.7.2025 ist das Dekret 524/2025 in Kraft getreten. Dieses ergänzt eine durch das im Mai veröffentlichte Dekret 366/2025 vollzogene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von in Argentinien getätigten Investitionen ermöglicht. Die Höhe der erforderlichen Investitionen wird durch das Wirtschaftsministerium festgelegt.

Link zum Text des Dekrets 524