27. August 2025
Argentinien
Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von Investitionen
Am 31.7.2025 ist das Dekret 524/2025 in Kraft getreten. Dieses ergänzt eine durch das im Mai veröffentlichte Dekret 366/2025 vollzogene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von in Argentinien getätigten Investitionen ermöglicht. Die Höhe der erforderlichen Investitionen wird durch das Wirtschaftsministerium festgelegt.