27. März 2026
Argentinien

Gesetzliche Beschränkung auf zwei Elternteile verfassungskonform

Mit einem Urteil vom 12.3.2026 (CIV 21175/2022/CA1-CS1) hat der Oberste Gerichtshof Argentiniens (Corte Suprema de Justicia de la Nación) entschieden, dass die Regelung im letzten Absatz von Art. 558 Zivil- und Handelsgesetzbuch, nach der niemand mehr als zwei Elternteile haben kann, Bestand hat. Eine etwaige Änderung dieser Bestimmung sei Aufgabe des Gesetzgebers. Die Entscheidung der Vorinstanz, die Verfassungswidrigkeit angenommen und eine Dreifachelternschaft (eines gleichgeschlechtlichen Paares und einer Leihmutter) zugelassen hatte, wurde aufgehoben.

Link zu Urteilsinformation des Gerichtshofs