Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten
Am 16.1.2026 ist das am 18.6.2025 im Parlament verabschiedete Gesetz über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechts auf Erwerb und Beibehaltung der Staatsangehörigkeit der Ukraine (Dokument Nr. 4502-IX) in Kraft getreten. Inhalt des Gesetzes ist die Aktualisierung der Vorschriften für den Erwerb und den Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verfahren für bestimmte Kategorien von Ausländern, insbesondere Angehörige der Streitkräfte und ihre Familienangehörigen, zu vereinfachen und die Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit zu präzisieren. Für Staatsangehörige Deutschlands, Polens und der Tschechischen Republik sowie Kanadas und der USA besteht alternativ zum regulären Verfahren eine Möglichkeit zur Erlangung der Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren.