Am 16.1.2026 ist das am 18.6.2025 im Parlament verabschiedete Gesetz über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechts auf Erwerb und Beibehaltung der Staatsangehörigkeit der Ukraine (Dokument Nr. 4502-IX) in Kraft getreten.
Island hat am 4.10.2024 seine Vorbehalte bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu Art. 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 3 Satz 2 und Art. 14 Abs. 7 zurückgenommen.
Am 26.8.2025 hat der ukrainische Präsident Selenskyj mitgeteilt, dass die aufgrund des am 18.6.2025 im Parlament verabschiedeten Änderungsgesetzes zum Staatsangehörigkeitsrecht künftig grundsätzlich zulässige doppelte Staatsangehörigkeit
Am 19.6.2025 hat das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) Gesetzentwurf Nr. 11469 zur Ermöglichung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten in zweiter Lesung verabschiedet.
Kroatien hat am 19.11.2024 die Rücknahme seines bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalts zur Europäischen Konvention v. 4.11.1950 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten i.d.F. des Protokolls Nr. 15
Am 18.5.2025 tritt eine Einschränkung der Vorschrift in Art. 23 des Mobilisierungsgesetzes in Kraft, nach der Väter von mindestens drei unterhaltsberechtigten Kindern unter 18 Jahren das Recht auf einen Mobilisierungsaufschub haben.
Am 12.3.2024 hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj das Gesetz "Über die Änderung bestimmter Gesetze der Ukraine zur Erhaltung des Genpools des ukrainischen Volkes" (Gesetz Nr. 10448) unterzeichnet.
Die Ukraine hat zu einer Reihe von Abkommen Erklärungen zu einer Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine abgegeben.