22. März 2024
Ukraine

Regelung zu Fortpflanzung verstorbener Militärangehöriger

Am 12.3.2024 hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj das Gesetz "Über die Änderung bestimmter Gesetze der Ukraine zur Erhaltung des Genpools des ukrainischen Volkes" (Gesetz Nr. 10448) unterzeichnet.

Das Gesetz schreibt die Erhaltung der Keimzellen von Militärangehörigen rechtlich fest und regelt die Fragen des sozialen Schutzes von Militärangehörigen bei der Gewährleistung ihrer Rechte auf biologische Vaterschaft.

Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:

  • Fortpflanzungszellen von Militärangehörigen unterliegen im Falle ihres Todes einer kostenlosen Aufbewahrung für 3 Jahre. Danach ist eine Verlängerung der Aufbewahrung auf Kosten anderer Personen möglich;
  • befugte Personen dürfen über die Keimzellen des Verstorbenen verfügen;
  • der Verstorbene, dessen Zellen nach dem Tod verwendet werden, wird als Vater oder Mutter des Kindes anerkannt, wenn dies der Wille der Person für den Fall ihres Todes ist.

Link zu Gesetzgebungsseite des Parlaments