27. März 2026
Tschechische Republik

Änderungen zum Scheidungsrecht und anderen Vorschriften in Kraft getreten

Am 1.1.2026 sind in der Tschechischen Republik Änderungen im Familienrecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, in Kraft getreten. Diese betreffen v. a. das Scheidungsrecht. 

Bisher wurden Scheidungen in streitige (mit Feststellung der Gründe für das Scheitern der Ehe) und unstreitige (ohne Feststellung der Gründe für das Scheitern) Scheidungen unterteilt. Mit einer Ausnahme (nämlich dem Fall, dass ein Ehegatte bestreitet, dass eine Zerrüttung vorliegt) wurde nun die Verpflichtung des Gerichts aufgehoben, die Ursachen der Zerrüttung festzustellen – das Gericht entscheidet künftig nur noch, ob eine Zerrüttung vorliegt, nicht aber, was dazu geführt hat. Anstelle der »einvernehmlichen Scheidung« wird die »vereinbarte Scheidung« eingeführt, die nunmehr vorzugsweise zur Anwendung kommen soll. Die bisherige Voraussetzung, wonach eine einvernehmliche Scheidung nur zulässig war, wenn die Ehegatten seit mindestens sechs Monaten nicht mehr zusammenlebten, wird aufgehoben.

Haben die zu scheidenden Ehegatten minderjährige Kinder, werden das Scheidungsverfahren und das Verfahren über die Situation der minderjährigen Kinder nun zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Dies erfolgt vor dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen Wohnsitz hat. Das Gericht gibt das Kind nicht mehr in die Sorge eines Elternteils, es bleibt auch nach der Scheidung beim Sorgerecht beider Elternteile. Die bisherige Unterscheidung zwischen dem Sorgerecht eines Elternteils, dem abwechselnden Sorgerecht oder dem gemeinsamen Sorgerecht (§ 907 BGB a. F.) wurde abgeschafft. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, legt das Gericht lediglich fest, in welchem Umfang jeder Elternteil die Sorge ausübt.

Weitere Änderungen bringen das Verbot der körperlichen Züchtigung von Kindern und die partielle Entkriminalisierung der Verletzung von Unterhaltspflichten.

Link zur konsolidierten Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Oben sind die letzten Änderungsgesetze anklickbar.)