Tschechische Republik

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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Die Tschechische Republik hat ihren bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 24.4.1967 m.W.v. 9.12.2025 für weitere fünf Jahre erneuert.

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Änderung bei Ehefähigkeitszeugnissen

Mit einer zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist u. a. § 46 Abs. 1 lit. h des Gesetzes über die Matrikel, Vor- und Familiennamen vom 2.8.2000 gestrichen worden.

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EuAdoptÜ

Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend das Mindestalter des Annehmenden m. W. v. 9.12.2020 für weitere 5 Jahre notifiziert.

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Fakultativprotokoll zur Behindertenkonvention

Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Mitteilungen gemäß Art. 1 Prot.) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die Tschechische Republik am 23.9.2021 in Kraft getreten.

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Urteil zur Adoption durch Lebenspartner

Das tschechische Verfassungsgericht (Ústavní soud) hat § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die registrierte Partnerschaft vom 26.1.2006, der vorsah, dass eine registrierte Partnerschaft der Adoption eines Kindes durch einen der Partner entgegenstand, für verfassungswidrig erklärt.

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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 24.4.1967 erklärt.

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