Tschechische Republik

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Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend das Mindestalter des Annehmenden m. W. v. 9.12.2020 für weitere 5 Jahre notifiziert.

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Fakultativprotokoll zur Behindertenkonvention

Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Mitteilungen gemäß Art. 1 Prot.) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die Tschechische Republik am 23.9.2021 in Kraft getreten.

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Urteil zur Adoption durch Lebenspartner

Das tschechische Verfassungsgericht (Ústavní soud) hat § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die registrierte Partnerschaft vom 26.1.2006, der vorsah, dass eine registrierte Partnerschaft der Adoption eines Kindes durch einen der Partner entgegenstand, für verfassungswidrig erklärt.

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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 24.4.1967 erklärt.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Finnland am 12.2.2016 und für die Tschechische Republik am 1.3.2016 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2016 II 44

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Neues IPR in Kraft

Am 1.1.2014 ist das Gesetz über das internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 91/2012) in Kraft getreten.

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