27. Mai 2025
Tschechische Republik

Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Partner

Am 1.1.2025 ist in der Tschechischen Republik das Gesetz zur Einführung der »Partnerschaft« in Kraft getreten, das unter dieser Bezeichnung rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Verbindungen ermöglicht. Eine Regelung zur registrierten Partnerschaft (das Attribut »registriert« fällt nun weg) gab es schon seit 2006. Die Rechte gleichgeschlechtlicher Partner wurden durch die Neuregelung deutlich gestärkt und entsprechen jetzt im Wesentlichen denen von Ehegatten, allerdings mit der Ausnahme, dass nur die Adoption von Kindern der Partnerin/des Partners möglich ist, nicht auch die gemeinsame Adoption von fremden Kindern.

Das Gesetz zur Partnerschaft war 2024 nach dem Scheitern eines Gesetzentwurfs zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen erlassen worden.