Altersvorsorgekonto für Minderjährigenunterhalt pfändbar
Der Oberste Gerichtshof Mexikos (die Suprema Corte de Justicia de la Nación) hat mit einem Urteil vom 9.7.2026 (Amparo en revisión 652/2024) entschieden, dass unter bestimmten Bedingungen ein sonst unpfändbares Altersvorsorgekonto (cuenta AFORE) zur Gewährleistung von Unterhaltszahlungen zugunsten Minderjähriger gepfändet werden kann. Die Pfändung setzt voraus, dass der Betroffene arbeitslos ist und folglich nicht über ein pfändbares Einkommen verfügt. Gepfändet werden darf nur der geringere der beiden folgenden Beträge: entweder 75 Tage des eigenen Grundgehalts der letzten fünf Jahre oder zehn Prozent des Guthabens auf dem eigenen AFORE-Konto ab dem 46. Kalendertag, gerechnet ab dem Tag, an dem die Arbeitslosigkeit eingetreten ist.
Die Pfändung des ansonsten unpfändbaren AFORE-Kontos beruht auf dem vorrangigen Schutz des Kindeswohls und ist mithin nur für den Minderjährigenunterhalt möglich, nicht für andere Unterhaltszahlungen.