26. August 2026
Costa Rica
Anspruch auf Kindesunterhalt endet nicht automatisch mit Volljährigkeit
Die Verfassungskammer (Sala Constitucional) des Obersten Gerichtshofs Costa Ricas hat mit der Entscheidung Nr. 02951-2026 vom 23.1.2026 einen zentralen Grundsatz im Bereich des Unterhaltsrechts bestätigt: Die Unterhaltspflicht erlischt nicht automatisch, wenn der Unterhaltsberechtigte volljährig wird. Vielmehr muss der Unterhaltspflichtige Umstände geltend machen, die zu einem Erlöschen des Unterhaltsanspruchs führen.
(Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des IEK-Berichts Costa Rica.)