25. April 2014
Frankreich

Aufgrund von Leihmutterschaft geborenes Kind nicht eintragungsfähig

Der französische Kassationshof hat am 13.9.2013 entschieden, dass ein aufgrund von Leihmutterschaft im Ausland geborenes Kind wegen Umgehung des französischen Rechts nicht ins französische Register eingetragen werden kann.

Quelle: Cass. civ. 13.9.2013, JurisData Nr. 2013-018928 = Clunet 2014, 133

Link zum Urteil