25. April 2014
Frankreich
Aufgrund von Leihmutterschaft geborenes Kind nicht eintragungsfähig
Der französische Kassationshof hat am 13.9.2013 entschieden, dass ein aufgrund von Leihmutterschaft im Ausland geborenes Kind wegen Umgehung des französischen Rechts nicht ins französische Register eingetragen werden kann.
Quelle: Cass. civ. 13.9.2013, JurisData Nr. 2013-018928 = Clunet 2014, 133