24. April 2025
Italien
Auslandsadoptionen von Minderjährigen auch für Alleinstehende möglich
Mit einem am 26.3.2025 im Amtsblatt veröffentlichten Urteil (sentenza 33/2025) hat der italienische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Art. 29-bis Abs. 1 des Gesetzes Nr. 184 von 1983 zum Recht des Minderjährigen auf eine Familie insofern verfassungswidrig ist, als er nicht vorsieht, dass auch alleinstehende Personen minderjährige ausländische Kinder, die im Ausland leben, adoptieren können. Das Interesse, Eltern zu werden, verleihe zwar kein Recht auf Adoption, falle aber unter die Selbstbestimmungsfreiheit des Betroffenen und müsse zusammen mit den vielfältigen und vorrangigen Interessen des Kindes bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit und Unverhältnismäßigkeit vom Gesetzgeber getroffener Entscheidungen berücksichtigt werden.