Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 31.8.2023 (Rechtssache 47196/2021, C gegen Italien) entschieden, dass die Regelung des italienischen Rechts, die eine Überschreibung einer im Ausland etablierten Leihmutterschaft ins italienische Zivilregister verbietet, nicht gegen Art. 8 EMRK verstößt.