27. April 2022
Italien

Grundlegende Entscheidung zum Namensrecht

Mit einer Pressemitteilung vom 27.4.2022 hat der italienische Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben, dass er alle Normen für verfassungswidrig erklärt hat, die vorsehen, dass ein Kind automatisch den Nachnamen des Vaters erhält. Das betrifft nicht nur Regelungen für eheliche Kinder, sondern auch solche für nichteheliche Kinder und Adoptivkinder. Kinder sollen nun die Nachnamen beider Eltern erhalten, soweit diese nicht gemeinsam bestimmen, dass das Kind den Namen nur eines Elternteils führen soll. Wenn es zu keiner Einigung über die Reihenfolge kommt, entscheidet der Richter. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, alle rechtlichen Aspekte zu regeln, die mit der Entscheidung verbunden sind.

Der Volltext der Entscheidung soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Ob sie in der Praxis sofort zu befolgen ist, oder die gesetzgeberische Umsetzung abgewartet werden muss, ist im Moment noch unklar.

Link zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

(Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die Bergmann-Redaktion Herrn Prof. Dr. Anatol Dutta, Mitherausgeber des Bergmann.)