Die 1. Zivilrechtsabteilung des italienischen Kassationshofs hat mit dem (unveröffentlichten) Urteil Nr. 7668 vom 3. April 2020 entschieden, dass eine ausländische Geburtsbeurkundung, die eine Frau als Mutter eines Kindes ausweist, mit dem sie keine biologische oder genetische Verbindung hat, nicht ins italienische Register überschrieben werden kann.