Italien

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Namensrechtsurteil im Volltext verfügbar

Das im April gefällte  Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen, nach denen Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters erhalten, ist nun im Volltext verfügbar.

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Grundlegende Entscheidung zum Namensrecht

Mit einer Pressemitteilung vom 27.4.2022 hat der italienische Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben, dass er alle Normen für verfassungswidrig erklärt hat, die vorsehen, dass ein Kind automatisch den Nachnamen des Vaters erhält.

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Adoptionsrechtliche Regelung verfassungswidrig

Am 23.2.2022 hat der italienische Verfassungsgerichtshof ein Urteil (Sentenza Nr. 79/2022) bezüglich der Regelung gefällt, die bei der Adoption von Kindern „in besonderen Fällen“ das Bestehen von zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und den Verwandten des Adoptierenden ausschließt.

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Protokoll Nr. 15 zur Änderung der EMRK

Das Protokoll Nr. 15 zur Änderung der EMRK wird nach Ratifizierung durch den letzten Vertragsstaat Italien am 21.4.2021 für alle Vertragsstaaten der EMRK einheitlich am 1.8.2021 in Kraft treten.

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Geburtsbeurkundung nicht überschreibungsfähig

Die 1. Zivilrechtsabteilung des italienischen Kassationshofs hat mit dem (unveröffentlichten) Urteil Nr. 7668 vom 3. April 2020 entschieden, dass eine ausländische Geburtsbeurkundung, die eine Frau als Mutter eines Kindes ausweist, mit dem sie keine biologische oder genetische Verbindung hat, nicht ins italienische Register überschrieben werden kann.

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Funktion der Gerichtsbarkeit in der Corona-Krise

Die Aufrechterhaltung des Betriebs der Gerichte während der Corona-Krise ist in den meisten Ländern zwar grundsätzlich gewährleistet, die Aktivität wurde jedoch meist auf das absolut Notwendige heruntergefahren, zudem wurden teilweise Regelungen zu Fristverlängerungen und Einsatz elektronischer Hilfsmittel erlassen.

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Namensführung der Frau nach der Scheidung

Der italienische Kassationshof (Corte di Cassazione) hat in einem Urteil vom 12.1.2020 (Cass. ord. n. 3454 del 12.01.2020) entschieden, dass die Ehefrau nach der Scheidung grundsätzlich nicht mehr berechtigt ist, ihrem eigenen Familiennamen den des Mannes im Sinne von Art. 143-bis Codice civile hinzuzufügen.

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Neuer Straftatbestand zu Zwangsehen

Am 9.8.2019 ist das Gesetz Nr. 69 vom 19.7.2019 zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Strafprozessgesetzbuchs und anderer Bestimmungen im Hinblick auf den Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt und geschlechtsbezogener Gewalt in Kraft getreten.

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Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Art. 14 des Dekretgesetzes Nr. 113 vom 4.10.2018 (umgangssprachlich „decreto sicurezza“ genannt), das mittlerweile aufgrund eines entsprechenden Umwandlungsgesetzes (Gesetz Nr. 132 vom 1.12.2018) dauerhaft Gesetz geworden ist, bringt diverse Änderungen der Bestimmungen im Staatsangehörigkeitsgesetz, die den Erwerb und die Entziehung der Staatsangehörigkeit betreffen.

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