Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Italien am 1.1.2016 in Kraft treten.
Quellen: BGBl. 2015 II 1565, (Übk. Nr. 34)