Art. 14 des Dekretgesetzes Nr. 113 vom 4.10.2018 (umgangssprachlich „decreto sicurezza“ genannt), das mittlerweile aufgrund eines entsprechenden Umwandlungsgesetzes (Gesetz Nr. 132 vom 1.12.2018) dauerhaft Gesetz geworden ist, bringt diverse Änderungen der Bestimmungen im Staatsangehörigkeitsgesetz, die den Erwerb und die Entziehung der Staatsangehörigkeit betreffen.