25. Februar 2015
Italien

Urteil zu Kindesentziehung wegen Leihmutterschaft

In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung Paradiso und Campanelli gegen Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Entziehung eines Kindes, das die Kläger nach einem Leihmutterschaftsarrangement in Russland nach Italien verbracht hatten, durch die italienischen Behörden einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt. Die auf einer Verletzung des italienischen Ordre public durch die nach italienischem Recht verbotene Leihmutterschaft fußende Argumentation der italienischen Behörden berücksichtigte nach Auffassung des Gerichtshofs das Kindeswohl nicht in angemessener Weise. Eine Entfernung eines Kindes aus seinem Familienumfeld komme nur dann in Betracht, wenn dem Kind unmittelbar eine Gefahr drohe.

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