Italien

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EGMR-Entscheidung zur Zulassung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Am 21.10.2015 ist das EGMR-Urteil Oliari u.a. gegen Italien vom 21.7.2015 rechtskräftig geworden. Hiernach ist Italien aufgrund der EMRK zwar nicht verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Eheschließung zu ermöglichen, muss aber eine Schutz bietende Form der rechtlichen Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare bereitstellen.

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Haager Übereinkommen über elterliche Verantwortung und Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Italien am 1.1.2016 in Kraft treten.
Quellen:  BGBl. 2015 II 1565,  (Übk. Nr. 34)

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Scheidungsfristen verkürzt

Mit Gesetz Nr. 55/2015 (veröffentlicht in Gazzetta Ufficiale Nr. 107 vom 11.5.2015) wurden die im Scheidungsverfahren zu beachtenden Fristen deutlich verkürzt.

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Übereinkommen über die Rückführung Minderjähriger

Das Europäische Übereinkommen vom 28.5.1970 über die Rückführung Minderjähriger tritt nach der erforderlichen 3. Ratifikation am 28.7.2015 für Italien, Malta und die Türkei in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich gezeichnet und ist damit (noch) nicht Vertragsstaat.
Quelle: : (SEV Nr. 071)

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Urteil zu Kindesentziehung wegen Leihmutterschaft

In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung Paradiso und Campanelli gegen Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Entziehung eines Kindes, das die Kläger nach einem Leihmutterschaftsarrangement in Russland nach Italien verbracht hatten, durch die italienischen Behörden einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt.

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Urteil zum Nachnamen eines nachträglich anerkannten Kindes

Der italienische Kassationshof hat in einem Urteil vom 10.12.2014 (sentenza 26062/2014) entschieden, dass ein Vater, der die Vaterschaft nachträglich anerkennt, nicht verhindern kann, dass sein Kind zusätzlich zum Nachnamen der Mutter auch seinen Nachnamen erhält.

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Umwandlungsgesetz erlassen

Am 6.11.2014 wurde das Umwandlungsgesetz zum verabschiedet. Die Regelungen des Dekrets, das u.a. Scheidungsvereinbarungen betrifft, behalten damit dauerhaft ihre Gültigkeit.

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