10. April 2012
Italien

Gleichgeschlechtliche Ehe nicht umschreibungsfähig

Der italienische Kassationshof hat Mitte März entschieden, dass eine in Den Haag geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Italien nicht umschreibungs- bzw. eintragungsfähig ist. Gleichzeitig stellte der Gerichtshof mit Bezugnahme auf Art 12 EMRK fest, dass die Vorstellung, dass eine Ehe stets verschiedengeschlechtliche Partner vereint, mittlerweile überwunden sei. Eine gleichgeschlechtliche Ehe könne deshalb nicht als nichtexistent oder unwirksam betrachtet werden; die Nichteintragungsfähigkeit ergebe sich lediglich aus ihrer Ungeeignetheit (inidoneità), im italienischen Recht Rechtswirkungen zu erzeugen. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer stabilen De-facto-Beziehung leben, hätten das Recht auf ein Familienleben. In spezifischen  Situationen - welche das sind führte das Gericht nicht näher aus - hätten gleichgeschlechtliche Paare außerdem ein Recht darauf, genauso behandelt zu werden, wie dies im Gesetz für Eheleute vorgesehen sei.