27. September 2023
Italien

Unzulässigkeit der Überschreibung einer Leihmutterschaft kein EMRK-Verstoß

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 31.8.2023 (Rechtssache 47196/2021, C gegen Italien) entschieden, dass die Regelung des italienischen Rechts, die eine Überschreibung einer im Ausland etablierten Leihmutterschaft ins italienische Zivilregister verbietet, nicht gegen Art. 8 EMRK verstößt. Die Möglichkeit, das Kind zu adoptieren, sei ausreichend.

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