28. Juni 2023
Italien

Neuregelungen zum Familienverfahrensrecht in Kraft

Am 28.2.2023 sind die für das familienrechtliche Verfahren relevanten Teile des Gesetzgebungsdekrets Nr. 149 vom 10.10.2022 in Kraft getreten, das nach der verantwortlichen Ministerin umgangssprachlich als »legge Cartabia« bezeichnet wird. Das Inkrafttreten war durch Gesetz Nr. 197 von 2022 vom 30.6.2023 auf den 28.2.2023 vorgezogen worden.

Die Neuregelungen, die Teil einer umfassenden Zivil- und Strafprozessrechtsreform sind, sehen u. a. Neuerungen vor, die der Verfahrensbeschleunigung dienen.

In Familiensachen ist die offensichtlichste unter den sehr zahlreichen Neuerungen in Artikel 473-bis 49 ZPO enthalten, der den Parteien anders als bisher die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Auflösung der Ehe oder Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe zusammen mit einem Antrag auf Trennung zu stellen.

Die Beendigung der Ehe tritt jedoch nicht unmittelbar und sofort ein, denn auch wenn nun ein einziger Antrag gestellt werden kann, muss zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und dem Zeitpunkt der Scheidung bzw. der Auflösung der Ehe ein Zeitraum von sechs Monaten oder einem Jahr liegen, je nachdem, ob minderjährige Kinder (oder nicht selbsterhaltungsfähige erwachsene Kinder) vorhanden sind oder nicht. Der Gesetzgeber hat nämlich festgelegt, dass die Anträge nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist und nach Rechtskraft des Urteils über die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes bearbeitet werden.

Link zum Gesetzestext 

Zusammenfassender Beitrag zu den Änderungen (in italienischer Sprache) 

Die Änderungen reihen sich in weitere Neuerungen der letzten Jahre im familienrechtlichen Verfahren ein, von denen die durchgreifendste die 2021 verabschiedete Schaffung von Gerichten für Personen, Minderjährige und Familien (Tribunali per le persone, per i minorenni e per le famiglie) ist, bei denen familienrechtliche Zuständigkeiten konzentriert werden und für die bis zum Inkrafttreten Ende 2024 noch umfängliche Vorbereitungen getroffen werden müssen.