16. September 2025
Spanien
Auslaufen der Frist für Staatsangehörigkeitserwerb
Am 22.10.2025 läuft die Frist für Anträge auf Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz über das Demokratische Gedächtnis vom 19.10.2022 aus, aufgrund dessen Nachkommen spanischer Exilanten unter bestimmten Bedingungen die spanische Staatsangehörigkeit erlangen können. Die Frist ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Allerdings teilt das spanische Generalkonsulat in Buenos Aires auf seiner Website mit, dass Anträge berücksichtigt werden, bezüglich derer vor dem 22.10.2025 ein Termin beantragt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Terminwünsche konnten bisher bei weitem nicht alle Aspiranten einen Termin erhalten.
Link zur Mitteilung des spanischen Generalkonsulats in Argentinien