Spanien

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Ausgleichsanspruch für Hausarbeit

In einem Urteil vom 15.2.2023 hat das Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Nr. 3 im südspanischen Vélez-Málaga einer Frau erstinstanzlich einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 204624,86 Euro für während einer 25-jährigen Ehe geleistete Hausarbeit zugesprochen.

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"Trans-Gesetz" verabschiedet

In Spanien ist am 16.2.2023 das Gesetz über die wirkliche und effektive Gleichheit der Transpersonen und über die Garantie der Rechte der LGBTI-Personen parlamentarisch verabschiedet worden.

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Online-Sprachtraining für Richter

Die Deutsche Richterakademie bietet 2023 ein jeweils aus 12 Terminen bestehendes Online-Sprachtraining für Richter an. Zur Auswahl stehen Spanisch, Englisch und Französisch.

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Wiedergutmachungsgesetz bringt Regelungen zur Staatsangehörigkeit

Das Gesetz über das Demokratische Gedächtnis vom 19.10.2022 enthält Regelungen zur Aufarbeitung der Franco-Diktatur und zur Wiedergutmachung von unter dieser begangenem Unrecht. Dabei eröffnet es Personen, die von Exilanten abstammen, teilweise den Zugang zur Staatsangehörigkeit.

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"Sorgerecht" für Haustiere

Das Gesetz 17/2021 vom 15.12.2021 zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessgesetzes betreffend den rechtlichen Status von Tieren ändert im Zivilgesetzbuch u. a. die Vorschriften zur Eheauflösung, Ehetrennung und Scheidung.

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Reform der zivilrechtlichen Regelungen zu Behinderten

Das Gesetz Nr. 8/2021 vom 2.6.2021 zur Reform der zivil- und verfahrensrechtlichen Vorschriften, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu unterstützen, trifft umfassende Regelungen zur Anpassung der spanischen Gesetzgebung an die UN-Behindertenkonvention.

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Eheschließung beim Notar erleichtert

Anlässlich des nach Verschiebungen nun definitiven vollständigen Inkrafttretens des Zivilregistergesetzes am 30.4.2021 treten auch in anderen Gesetzen Änderungen in Kraft.

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Auslegung von Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs

Das Plenum der 1. Kammer (Sala) des Obersten Gerichtshofs hat mit Urteil Nr. 207/2020 vom 29.5.2020 entschieden, dass der Begriff „in Spanien geboren“ in der den Staatsangehörigkeitserwerb betreffenden Regelung des Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs restriktiv auszulegen ist.

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