Das Gesetz Nr. 8/2021 vom 2.6.2021 zur Reform der zivil- und verfahrensrechtlichen Vorschriften, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu unterstützen, trifft umfassende Regelungen zur Anpassung der spanischen Gesetzgebung an die UN-Behindertenkonvention.