22. März 2024
Spanien

Frist für Anträge nach "Enkelgesetz" verlängert

Die spanische Regierung hat am 19.2.2024 angekündigt, dass die Frist für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach dem sogenannten Enkelgesetz um ein Jahr verlängert wird. Die Frist wird dann bis Ende 2025 laufen.