25. April 2023
Spanien

Ausgleichsanspruch für Hausarbeit

In einem von spanischen und internationalen Medien vielbeachteten Urteil vom 15.2.2023, das am 27.2.2023 veröffentlicht wurde, hat das Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Nr. 3 im südspanischen Vélez-Málaga einer Frau erstinstanzlich einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 204624,86 Euro für während einer 25-jährigen Ehe geleistete Hausarbeit zugesprochen. Die Richterin Laura Ruiz Alaminos legte der Berechnung der Summe den allgemeinen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional) für die jeweiligen Jahre zugrunde.

Das Urteil ist, selbst wenn es der Höhe der Summe wegen bemerkenswert ist, an sich juristisch nicht innovativ, da Art. 1438 des Zivilgesetzbuchs einen solchen Anspruch beim Güterstand der Gütertrennung (und nur bei diesem) explizit vorsieht. Die Berechnung aufgrund des Mindestlohns basierte auf einer Ermessensentscheidung des Gerichts – andere Urteile zu dieser Vorschrift haben auf andere Kriterien, wie etwa einen Prozentsatz des Vermögenszuwachses oder den finanziellen Gewinn des anderen Ehegatten während des gemeinsamen Lebens, Bezug genommen.