Presseberichten zufolge haben die spanischen katholischen Bischöfe im April 2023 erklärt, dass Personen, die aufgrund des jüngst verabschiedeten »Trans-Gesetzes« ihr Geschlecht geändert haben, nicht zu einer kanonischen Ehe zugelassen werden.
In einem Urteil vom 15.2.2023 hat das Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Nr. 3 im südspanischen Vélez-Málaga einer Frau erstinstanzlich einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 204624,86 Euro für während einer 25-jährigen Ehe geleistete Hausarbeit zugesprochen.
In Spanien ist am 16.2.2023 das Gesetz über die wirkliche und effektive Gleichheit der Transpersonen und über die Garantie der Rechte der LGBTI-Personen parlamentarisch verabschiedet worden.
Die Deutsche Richterakademie bietet 2023 ein jeweils aus 12 Terminen bestehendes Online-Sprachtraining für Richter an. Zur Auswahl stehen Spanisch, Englisch und Französisch.
Das Gesetz über das Demokratische Gedächtnis vom 19.10.2022 enthält Regelungen zur Aufarbeitung der Franco-Diktatur und zur Wiedergutmachung von unter dieser begangenem Unrecht. Dabei eröffnet es Personen, die von Exilanten abstammen, teilweise den Zugang zur Staatsangehörigkeit.
Das Gesetz 17/2021 vom 15.12.2021 zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessgesetzes betreffend den rechtlichen Status von Tieren ändert im Zivilgesetzbuch u. a. die Vorschriften zur Eheauflösung, Ehetrennung und Scheidung.
Das Gesetz Nr. 8/2021 vom 2.6.2021 zur Reform der zivil- und verfahrensrechtlichen Vorschriften, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu unterstützen, trifft umfassende Regelungen zur Anpassung der spanischen Gesetzgebung an die UN-Behindertenkonvention.
Anlässlich des nach Verschiebungen nun definitiven vollständigen Inkrafttretens des Zivilregistergesetzes am 30.4.2021 treten auch in anderen Gesetzen Änderungen in Kraft.
Das Plenum der 1. Kammer (Sala) des Obersten Gerichtshofs hat mit Urteil Nr. 207/2020 vom 29.5.2020 entschieden, dass der Begriff „in Spanien geboren“ in der den Staatsangehörigkeitserwerb betreffenden Regelung des Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs restriktiv auszulegen ist.
Eines der international meistdiskutierten familienrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist die Handhabung von geteiltem Sorgerecht und Umgangsrechten bei Bestehen von Ausgangsbeschränkungen.