Spanien

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4.11.1950 betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK wird für Spanien am 1.11.2025 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

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Zivilregisterreform umgesetzt

Mit der am 21.7.2025 erfolgten Inbetriebnahme der Generalbüros des Zivilregisters in Cuenca und Guadalajara ist die Einführung eines kostenlosen, einheitlichen, elektronischen und interoperablen Zivilregisters in ganz Spanien abgeschlossen. 

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Verzicht auf wirtschaftlichen Ausgleich möglich

In einem Urteil vom 13.3.2023 hat das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) entschieden, dass ein in einem Ehevertrag vereinbarter Verzicht auf den wirtschaftlichen Ausgleich nach Art. 97 des Zivilgesetzbuchs und den Ausgleichsanspruch für in der Ehe geleistete Hausarbeit bei Gütertrennung (Art. 1438 Zivilgesetzbuch) wirksam möglich ist.

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Ausgleichsanspruch für Hausarbeit

In einem Urteil vom 15.2.2023 hat das Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Nr. 3 im südspanischen Vélez-Málaga einer Frau erstinstanzlich einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 204624,86 Euro für während einer 25-jährigen Ehe geleistete Hausarbeit zugesprochen.

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