28. Juni 2023
Spanien

Keine kanonische Eheschließung für Personen mit geändertem Geschlecht

Presseberichten zufolge haben die spanischen katholischen Bischöfe im April 2023 erklärt, dass Personen, die aufgrund des jüngst verabschiedeten »Trans-Gesetzes« ihr Geschlecht geändert haben, nicht zu einer kanonischen Ehe zugelassen werden. Das ist insofern von familienrechtlicher Bedeutung, als in Spanien kanonische (und andere religiöse) Ehen mit zivilrechtlichen Wirkungen geschlossen werden können. Der Löwenanteil der religiös gebundenen Spanier ist katholisch.