26. August 2026
Frankreich
Ausstellung digitaler Sterbeurkunden
Das Dekret Nr. 2026-697 vom 28.7.2026, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Juli 2026, legt die Modalitäten für die Entgegennahme der Sterbeurkunde in elektronischer Form durch die Rathäuser fest und streicht den Verweis auf die Anzahl der Seiten des Verwaltungsteils der Sterbeurkunde. Es ist am Tag nach seiner Veröffentlichung, d. h. am 31.7. 2026, in Kraft getreten.