18. Oktober 2012
Frankreich
Bedingungen für die Ausreise französischer Minderjähriger präzisiert
Ein Rundschreiben des Justizministeriums zur Ausführung des Dekrets Nr 2012-1037 vom 10.9.2012 präzisiert die Bedingungen für das Verlassen des französischen Territoriums durch (französische) Minderjährige. Liegt eine Entscheidung eines Familienrichters vor, die das Verlassen des Territoriums grundsätzlich untersagt, so müssen beide Eltern ihr Einverständnis persönlich bei der Zivilstands- oder Polizeibehörde erklären; eine schriftliche Erklärung reicht nicht aus.